G 24 Untersuchung: Der vollständige Leitfaden für Arbeitgeber
Die G 24 Untersuchung ist ein zentraler Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge zum Schutz der Haut bei beruflichen Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung. Für Arbeitgeber ist es essentiell, die rechtlichen Grundlagen, Durchführungsbestimmungen und Anwendungsbereiche dieser Vorsorgeuntersuchung zu kennen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zur G 24 Untersuchung, wann sie verpflichtend ist, welche Berufsgruppen betroffen sind und wie Sie als Arbeitgeber Ihre Fürsorgepflicht optimal erfüllen können.
Was ist eine G 24 Untersuchung?
Die G 24 Untersuchung dient der Früherkennung und Prävention von Hauterkrankungen bei Beschäftigten, die beruflich mit hautgefährdenden Stoffen oder unter hautbelastenden Bedingungen arbeiten. Sie ist Teil der systematischen arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Bei der G 24 Untersuchung prüft ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin den Zustand der Haut, insbesondere an den Händen, und beurteilt die individuelle Gefährdung des Arbeitnehmers. Zusätzlich bietet die Untersuchung eine umfassende Beratung zu Hautschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Die Bedeutung der G 24 Untersuchung für den betrieblichen Hautschutz
Hauterkrankungen zählen zu den häufigsten berufsbedingten Erkrankungen in Deutschland. Die G 24 Untersuchung ist ein wesentliches Instrument zur Prävention dieser Erkrankungen. Sie hilft nicht nur bei der Früherkennung von Hautproblemen, sondern trägt auch zur Sensibilisierung für adäquaten Hautschutz am Arbeitsplatz bei.
7 Tätigkeiten, die eine G 24 Untersuchung erfordern
Folgende Tätigkeiten können eine G 24 Untersuchung notwendig machen:
Feuchtarbeit mit regelmäßigem Hautkontakt zu wässrigem Milieu für mehr als zwei Stunden pro Tag
Tätigkeiten mit hautschädigenden Substanzen wie Lösungsmitteln, Ölen oder Reinigungsmitteln
Arbeiten mit okklusive Handschuhen über längere Zeit, was das Hautmilieu beeinträchtigt
Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen, die allergische Hautreaktionen auslösen können
Arbeiten mit UV-Strahlung oder anderen physikalischen Hautbelastungen
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, die Hautinfektionen verursachen können
Berufe mit erhöhter mechanischer Belastung der Haut
Berufe mit erhöhtem Risiko für Hauterkrankungen
Besonders betroffen von hautbelastenden Tätigkeiten sind unter anderem folgende Berufsgruppen:
Reinigungskräfte
Friseure
Beschäftigte im Gesundheitswesen
Metallarbeiter
Bauarbeiter
Köche und Küchenpersonal
Floristen
Mechaniker
Diese Berufsgruppen haben regelmäßigen Kontakt mit hautbelastenden Stoffen oder arbeiten unter Bedingungen, die das Risiko für Hauterkrankungen erhöhen.
Ist die Vorsorgeuntersuchung G 24 verpflichtend?
Ob die G 24 Untersuchung als Pflichtvorsorge oder Angebotsvorsorge gilt, hängt von der Art und Intensität der Tätigkeit ab.
Wann ist die G 24 Untersuchung eine Pflichtvorsorge?
Die G 24 Untersuchung ist als Pflichtvorsorge durchzuführen, wenn:
Feuchtarbeit mit Hautkontakt zu wässrigem Milieu regelmäßig mehr als vier Stunden pro Arbeitszeit umfasst
Der Kontakt mit stark hautschädigenden Stoffen besteht
Eine besondere Gefährdung aufgrund bereits bestehender Hauterkrankungen vorliegt
In diesen Fällen ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die G 24 Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit sowie in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen.
Die G 24 Untersuchung als Angebotsvorsorge
Als Angebotsuntersuchung muss die G 24 Untersuchung angeboten werden, wenn:
Feuchtarbeit regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Tag, aber weniger als vier Stunden umfasst
Ein moderater Kontakt mit hautschädigenden Stoffen besteht
Handschuhe über längere Zeit getragen werden müssen
Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen die Untersuchung anbieten, die Inanspruchnahme ist jedoch freiwillig für die Beschäftigten.
Wie läuft eine G 24 Untersuchung ab?
Der Ablauf einer G 24 Untersuchung umfasst typischerweise folgende Schritte:
Anamnese: Erfassung der Vorgeschichte, bestehender Hauterkrankungen und beruflicher Belastungen
Untersuchung der Haut: Besondere Beachtung der exponierten Hautpartien, vor allem der Hände
Beratungsgespräch: Information über Hautschutzmaßnahmen und individuelle Präventionsstrategien
Dokumentation: Erfassung der Untersuchungsergebnisse und ausgesprochenen Empfehlungen
Festlegung des nächsten Untersuchungstermins: Je nach Gefährdung in 6, 12 oder 24 Monaten
Was wird bei der G 24 Untersuchung konkret untersucht?
Bei der G 24 Untersuchung wird vor allem auf folgende Aspekte geachtet:
Zustand der Haut, insbesondere an den Händen
Anzeichen von Hauterkrankungen wie Rötungen, Risse, Schuppungen
Allergische Reaktionen
Hautfeuchtigkeit und Barrierefunktion
Vorbestehende Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Psoriasis
Wie heißt die G24-Untersuchung jetzt?
Mit der Aktualisierung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wurde die Bezeichnung der Vorsorgeuntersuchungen angepasst. Die früher als „G 24 Untersuchung“ bekannte Vorsorge wird heute formal als „Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Hautgefährdung“ bezeichnet. Im betrieblichen Alltag und in der Arbeitsmedizin ist jedoch die Bezeichnung „G 24 Untersuchung“ nach wie vor gebräuchlich und wird weiterhin verwendet.
G 24 Untersuchung Pflicht: Die rechtlichen Grundlagen
Die rechtliche Basis für die G 24 Untersuchung bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Sie definiert die Rahmenbedingungen für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge im Kontext der betrieblichen Gesundheitsprävention.
Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der G 24 Untersuchung
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet:
Eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um den Bedarf an G 24 Untersuchungen zu ermitteln
Die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen und zu finanzieren
Die Untersuchungen während der Arbeitszeit zu ermöglichen
Die Beschäftigten über Sinn und Zweck der Untersuchung zu informieren
Die Dokumentation der Untersuchungen sicherzustellen
Was wird bei G26 2 untersucht?
Es ist wichtig, die verschiedenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu unterscheiden. Während die G 24 Untersuchung auf Hautgefährdungen abzielt, befasst sich die G26 mit Atemschutz. Speziell die G26.2 betrifft Tätigkeiten mit mittlerem Atemschutz wie Filtergeräte mit Partikelfiltern oder bestimmte Atemschutzmasken.
Bei der G26.2 Untersuchung werden primär die Atemwege und die Lungenfunktion untersucht, während die G 24 Untersuchung ausschließlich auf die Haut fokussiert ist. Eine Verwechslung dieser Untersuchungen kann zu Lücken im Arbeitsschutz führen.
5 Maßnahmen zum Hautschutz am Arbeitsplatz
Neben der G 24 Untersuchung sollten folgende präventive Maßnahmen zum Hautschutz implementiert werden:
Technische Schutzmaßnahmen: Minimierung des Kontakts mit Gefahrstoffen durch geschlossene Systeme oder Automatisierung
Organisatorische Maßnahmen: Rotation bei hautbelastenden Tätigkeiten zur Reduzierung der individuellen Expositionszeit
Persönliche Schutzausrüstung: Bereitstellung geeigneter Handschuhe und Hautschutzmittel
Hautschutzplan: Erstellung eines dreistufigen Plans mit Produkten für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege
Unterweisung und Schulung: Regelmäßige Information der Beschäftigten über korrekte Hautschutzmaßnahmen
Die Bedeutung der richtigen Handschuhe
Bei vielen Tätigkeiten ist die Nutzung von Handschuhen unverzichtbar. Dabei ist zu beachten:
Handschuhe müssen für die jeweilige Tätigkeit geeignet sein
Das Material muss auf die Arbeitsstoffe abgestimmt sein
Die Tragedauer sollte so kurz wie möglich gehalten werden
Unter den Handschuhen sollten die Hände trocken sein
Nach dem Tragen von Handschuhen ist eine rückfettende Hautpflege wichtig
Vorteile der G 24 Untersuchung für Arbeitgeber und Beschäftigte
Die regelmäßige Durchführung der G 24 Untersuchung bietet zahlreiche Vorteile:
Für Arbeitgeber:
Erfüllung der gesetzlichen Pflichten
Reduzierung krankheitsbedingter Ausfallzeiten
Vermeidung von Berufskrankheiten und deren Folgekosten
Nachweis der Fürsorge gegenüber den Beschäftigten
Verbesserung des Arbeitsschutzes im Unternehmen
Für Beschäftigte:
Früherkennung von Hautproblemen
Professionelle Beratung zum Hautschutz
Verringerung des Risikos chronischer Hauterkrankungen
Erhalt der Arbeitsfähigkeit
Individuelle Unterstützung bei bereits bestehenden Hautproblemen
Fazit: Die G 24 Untersuchung als Teil eines ganzheitlichen Hautschutzes
Die G 24 Untersuchung ist ein wesentlicher Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Personen, die hautgefährdenden Tätigkeiten nachgehen. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, diese Untersuchung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu veranlassen und in ein umfassendes Hautschutzkonzept einzubetten.
Die konsequente Durchführung der G 24 Untersuchung in Verbindung mit geeigneten Schutzmaßnahmen trägt entscheidend dazu bei, Hauterkrankungen vorzubeugen und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten langfristig zu erhalten. Durch die frühzeitige Erkennung und Intervention können schwerwiegende chronische Hauterkrankungen verhindert und die damit verbundenen Kosten und Ausfallzeiten minimiert werden.
Letztendlich profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte von einem effektiven Hautschutzmanagement, das die G 24 Untersuchung als zentrales Element beinhaltet.