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G 24 Untersuchung: Der vollständige Leitfaden für Arbeitgeber

⚠️ **Wichtige Aktualisierung (Stand: Mai 2025)** Die „G-Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ wurden im August 2022 durch die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ ersetzt. Diese G-Untersuchung heißt jetzt offiziell: – **G24 – Hauterkrankungen** → **DGUV Empfehlung Hauterkrankungen** – Alte Kurzform: G24 – Neue Bezeichnung: Vorsorge bei hautbelastenden Tätigkeiten Wichtig: Die Vorsorge erfolgt nach ArbMedVV, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung als Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge. Obwohl die alte Bezeichnung G24 im Sprachgebrauch noch verbreitet ist, verwenden wir in diesem aktualisierten Artikel beide Bezeichnungen, um Ihnen den Übergang zu erleichtern.

Die G 24 Untersuchung ist ein zentraler Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge zum Schutz der Haut bei beruflichen Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung. Für Arbeitgeber ist es essentiell, die rechtlichen Grundlagen, Durchführungsbestimmungen und Anwendungsbereiche dieser Vorsorgeuntersuchung zu kennen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zur G 24 Untersuchung, wann sie verpflichtend ist, welche Berufsgruppen betroffen sind und wie Sie als Arbeitgeber Ihre Fürsorgepflicht optimal erfüllen können.

Was ist eine G 24 Untersuchung?

Die G 24 Untersuchung dient der Früherkennung und Prävention von Hauterkrankungen bei Beschäftigten, die beruflich mit hautgefährdenden Stoffen oder unter hautbelastenden Bedingungen arbeiten. Sie ist Teil der systematischen arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Bei der G 24 Untersuchung prüft ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin den Zustand der Haut, insbesondere an den Händen, und beurteilt die individuelle Gefährdung des Arbeitnehmers. Zusätzlich bietet die Untersuchung eine umfassende Beratung zu Hautschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Die Bedeutung der G 24 Untersuchung für den betrieblichen Hautschutz

Hauterkrankungen zählen zu den häufigsten berufsbedingten Erkrankungen in Deutschland. Die G 24 Untersuchung ist ein wesentliches Instrument zur Prävention dieser Erkrankungen. Sie hilft nicht nur bei der Früherkennung von Hautproblemen, sondern trägt auch zur Sensibilisierung für adäquaten Hautschutz am Arbeitsplatz bei.

7 Tätigkeiten, die eine G 24 Untersuchung erfordern

Folgende Tätigkeiten können eine G 24 Untersuchung notwendig machen:

  1. Feuchtarbeit mit regelmäßigem Hautkontakt zu wässrigem Milieu für mehr als zwei Stunden pro Tag

  2. Tätigkeiten mit hautschädigenden Substanzen wie Lösungsmitteln, Ölen oder Reinigungsmitteln

  3. Arbeiten mit okklusive Handschuhen über längere Zeit, was das Hautmilieu beeinträchtigt

  4. Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen, die allergische Hautreaktionen auslösen können

  5. Arbeiten mit UV-Strahlung oder anderen physikalischen Hautbelastungen

  6. Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, die Hautinfektionen verursachen können

  7. Berufe mit erhöhter mechanischer Belastung der Haut

Berufe mit erhöhtem Risiko für Hauterkrankungen

Besonders betroffen von hautbelastenden Tätigkeiten sind unter anderem folgende Berufsgruppen:

  • Reinigungskräfte

  • Friseure

  • Beschäftigte im Gesundheitswesen

  • Metallarbeiter

  • Bauarbeiter

  • Köche und Küchenpersonal

  • Floristen

  • Mechaniker

Diese Berufsgruppen haben regelmäßigen Kontakt mit hautbelastenden Stoffen oder arbeiten unter Bedingungen, die das Risiko für Hauterkrankungen erhöhen.

Ist die Vorsorgeuntersuchung G 24 verpflichtend?

Ob die G 24 Untersuchung als Pflichtvorsorge oder Angebotsvorsorge gilt, hängt von der Art und Intensität der Tätigkeit ab.

Wann ist die G 24 Untersuchung eine Pflichtvorsorge?

Die G 24 Untersuchung ist als Pflichtvorsorge durchzuführen, wenn:

  • Feuchtarbeit mit Hautkontakt zu wässrigem Milieu regelmäßig mehr als vier Stunden pro Arbeitszeit umfasst

  • Der Kontakt mit stark hautschädigenden Stoffen besteht

  • Eine besondere Gefährdung aufgrund bereits bestehender Hauterkrankungen vorliegt

In diesen Fällen ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die G 24 Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit sowie in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen.

Die G 24 Untersuchung als Angebotsvorsorge

Als Angebotsuntersuchung muss die G 24 Untersuchung angeboten werden, wenn:

  • Feuchtarbeit regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Tag, aber weniger als vier Stunden umfasst

  • Ein moderater Kontakt mit hautschädigenden Stoffen besteht

  • Handschuhe über längere Zeit getragen werden müssen

Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen die Untersuchung anbieten, die Inanspruchnahme ist jedoch freiwillig für die Beschäftigten.

Wie läuft eine G 24 Untersuchung ab?

Der Ablauf einer G 24 Untersuchung umfasst typischerweise folgende Schritte:

  1. Anamnese: Erfassung der Vorgeschichte, bestehender Hauterkrankungen und beruflicher Belastungen

  2. Untersuchung der Haut: Besondere Beachtung der exponierten Hautpartien, vor allem der Hände

  3. Beratungsgespräch: Information über Hautschutzmaßnahmen und individuelle Präventionsstrategien

  4. Dokumentation: Erfassung der Untersuchungsergebnisse und ausgesprochenen Empfehlungen

  5. Festlegung des nächsten Untersuchungstermins: Je nach Gefährdung in 6, 12 oder 24 Monaten

Was wird bei der G 24 Untersuchung konkret untersucht?

Bei der G 24 Untersuchung wird vor allem auf folgende Aspekte geachtet:

  • Zustand der Haut, insbesondere an den Händen

  • Anzeichen von Hauterkrankungen wie Rötungen, Risse, Schuppungen

  • Allergische Reaktionen

  • Hautfeuchtigkeit und Barrierefunktion

  • Vorbestehende Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Psoriasis

Wie heißt die G24-Untersuchung jetzt?

Mit der Aktualisierung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wurde die Bezeichnung der Vorsorgeuntersuchungen angepasst. Die früher als „G 24 Untersuchung“ bekannte Vorsorge wird heute formal als „Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Hautgefährdung“ bezeichnet. Im betrieblichen Alltag und in der Arbeitsmedizin ist jedoch die Bezeichnung „G 24 Untersuchung“ nach wie vor gebräuchlich und wird weiterhin verwendet.

G 24 Untersuchung Pflicht: Die rechtlichen Grundlagen

Die rechtliche Basis für die G 24 Untersuchung bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Sie definiert die Rahmenbedingungen für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge im Kontext der betrieblichen Gesundheitsprävention.

Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der G 24 Untersuchung

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet:

  • Eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um den Bedarf an G 24 Untersuchungen zu ermitteln

  • Die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen und zu finanzieren

  • Die Untersuchungen während der Arbeitszeit zu ermöglichen

  • Die Beschäftigten über Sinn und Zweck der Untersuchung zu informieren

  • Die Dokumentation der Untersuchungen sicherzustellen

Was wird bei G26 2 untersucht?

Es ist wichtig, die verschiedenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu unterscheiden. Während die G 24 Untersuchung auf Hautgefährdungen abzielt, befasst sich die G26 mit Atemschutz. Speziell die G26.2 betrifft Tätigkeiten mit mittlerem Atemschutz wie Filtergeräte mit Partikelfiltern oder bestimmte Atemschutzmasken.

Bei der G26.2 Untersuchung werden primär die Atemwege und die Lungenfunktion untersucht, während die G 24 Untersuchung ausschließlich auf die Haut fokussiert ist. Eine Verwechslung dieser Untersuchungen kann zu Lücken im Arbeitsschutz führen.

5 Maßnahmen zum Hautschutz am Arbeitsplatz

Neben der G 24 Untersuchung sollten folgende präventive Maßnahmen zum Hautschutz implementiert werden:

  1. Technische Schutzmaßnahmen: Minimierung des Kontakts mit Gefahrstoffen durch geschlossene Systeme oder Automatisierung

  2. Organisatorische Maßnahmen: Rotation bei hautbelastenden Tätigkeiten zur Reduzierung der individuellen Expositionszeit

  3. Persönliche Schutzausrüstung: Bereitstellung geeigneter Handschuhe und Hautschutzmittel

  4. Hautschutzplan: Erstellung eines dreistufigen Plans mit Produkten für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege

  5. Unterweisung und Schulung: Regelmäßige Information der Beschäftigten über korrekte Hautschutzmaßnahmen

Die Bedeutung der richtigen Handschuhe

Bei vielen Tätigkeiten ist die Nutzung von Handschuhen unverzichtbar. Dabei ist zu beachten:

  • Handschuhe müssen für die jeweilige Tätigkeit geeignet sein

  • Das Material muss auf die Arbeitsstoffe abgestimmt sein

  • Die Tragedauer sollte so kurz wie möglich gehalten werden

  • Unter den Handschuhen sollten die Hände trocken sein

  • Nach dem Tragen von Handschuhen ist eine rückfettende Hautpflege wichtig

Vorteile der G 24 Untersuchung für Arbeitgeber und Beschäftigte

Die regelmäßige Durchführung der G 24 Untersuchung bietet zahlreiche Vorteile:

Für Arbeitgeber:

  • Erfüllung der gesetzlichen Pflichten

  • Reduzierung krankheitsbedingter Ausfallzeiten

  • Vermeidung von Berufskrankheiten und deren Folgekosten

  • Nachweis der Fürsorge gegenüber den Beschäftigten

  • Verbesserung des Arbeitsschutzes im Unternehmen

Für Beschäftigte:

  • Früherkennung von Hautproblemen

  • Professionelle Beratung zum Hautschutz

  • Verringerung des Risikos chronischer Hauterkrankungen

  • Erhalt der Arbeitsfähigkeit

  • Individuelle Unterstützung bei bereits bestehenden Hautproblemen

Fazit: Die G 24 Untersuchung als Teil eines ganzheitlichen Hautschutzes

Die G 24 Untersuchung ist ein wesentlicher Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Personen, die hautgefährdenden Tätigkeiten nachgehen. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, diese Untersuchung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu veranlassen und in ein umfassendes Hautschutzkonzept einzubetten.

Die konsequente Durchführung der G 24 Untersuchung in Verbindung mit geeigneten Schutzmaßnahmen trägt entscheidend dazu bei, Hauterkrankungen vorzubeugen und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten langfristig zu erhalten. Durch die frühzeitige Erkennung und Intervention können schwerwiegende chronische Hauterkrankungen verhindert und die damit verbundenen Kosten und Ausfallzeiten minimiert werden.

Letztendlich profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte von einem effektiven Hautschutzmanagement, das die G 24 Untersuchung als zentrales Element beinhaltet.

Rechtlicher Hinweis
– Die hier bereitgestellten Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung – Keine individuelle arbeitsmedizinische oder rechtliche Beratung – Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen Betriebsarzt oder Fachanwalt – Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Aktualität und Vollständigkeit – Rechtliche Regelungen können sich jederzeit ändern – Stand der Informationen: Mai 2025 *Haftungsausschluss: Die Anwendung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.*
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