G 37 Untersuchung: Alles was Arbeitgeber über Vorsorge bei Bildschirmarbeit wissen müssen
In der heutigen digitalen Arbeitswelt verbringen immer mehr Beschäftigte den Großteil ihres Arbeitstages vor Bildschirmgeräten. Die g 37 Untersuchung ist dabei ein zentrales Element der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen. Dieser Artikel gibt Arbeitgebern einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Aspekte der G 37 Untersuchung – von rechtlichen Grundlagen bis hin zur praktischen Umsetzung.
Was ist die G 37 Untersuchung?
Die G 37 Untersuchung (auch „G37“ oder „37 Untersuchung“ genannt) ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung speziell für Beschäftigte, die regelmäßig Tätigkeiten an Bildschirmgeräten ausführen. Sie gehört zu den wichtigsten Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsschutz und dient der Früherkennung möglicher gesundheitlicher Belastungen durch Bildschirmarbeit.
Die Grundlage für die G 37 Untersuchung bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), insbesondere § 5 ArbMedVV. Diese Regelung definiert die G 37 als Angebotsvorsorge, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen müssen.
Im Zentrum der Untersuchung steht die Überprüfung der Augen und des Sehvermögens, um mögliche Schäden durch intensive Bildschirmarbeit frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
10 wichtige Fakten zur G 37 Untersuchung für Arbeitgeber
1. Rechtliche Verpflichtung für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Mitarbeitern, die regelmäßig am Bildschirmarbeitsplatz tätig sind, die G 37 Untersuchung anzubieten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der ArbMedVV und dient dem Schutz der Gesundheit Ihrer Beschäftigten.
Die Teilnahme an der Untersuchung ist für Arbeitnehmer jedoch freiwillig – als Angebotsvorsorge kann der Mitarbeiter die Teilnahme ablehnen, ohne dass dies negative Konsequenzen haben darf.
2. Inhalt der G 37 Untersuchung
Was wird bei einer G 37 Untersuchung gemacht? Die Untersuchung umfasst in der Regel:
Einen ausführlichen Sehtest zur Überprüfung des Sehvermögens
Tests des Gesichtsfelds und der Farbwahrnehmung
Befragung zu eventuellen Beschwerden bei Bildschirmarbeit
Beratung zur ergonomischen Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes
Empfehlungen zur optimalen Körperhaltung beim Sitzen
Bei Bedarf die Verordnung spezieller Sehhilfen für Bildschirmarbeit
Der Betriebsarzt untersucht dabei sowohl die Sehfähigkeit im Nahbereich (typischer Bildschirmabstand) als auch im Fernbereich und prüft auf Anzeichen von Augenerkrankungen oder Sehschwäche.
3. Erstuntersuchung und Nachuntersuchungen
Die G 37 Untersuchung beginnt mit einer Erstuntersuchung, bevor ein Mitarbeiter seine Tätigkeit an Bildschirmgeräten aufnimmt oder kurz danach. Diese dient als Referenz für spätere Vergleiche.
Nachuntersuchungen finden in regelmäßigen Zeitabständen statt:
Für Beschäftigte unter 40 Jahren: In der Regel alle 3 Jahre
Für Beschäftigte über 40 Jahren: In der Regel alle 2 Jahre
Bei bereits bestehenden Sehproblemen: Nach individueller Empfehlung des Betriebsarztes
4. Kosten der G 37 Untersuchung
Wie teuer ist eine G 37 Untersuchung? Die Kosten variieren je nach Umfang und dem durchführenden Arzt oder der arbeitsmedizinischen Einrichtung:
Einfache G 37 Untersuchungen: zwischen 30 und 60 Euro pro Person
Umfassendere Untersuchungen mit zusätzlichen Tests: bis zu 100 Euro
Bei bestehenden Rahmenverträgen mit betriebsärztlichen Diensten können die Kosten geringer ausfallen
Wichtig: Die Kosten der Untersuchung trägt immer der Arbeitgeber. Dies gilt auch für eventuell notwendige Sehhilfen, die speziell für die Arbeit am Bildschirmgerät benötigt werden.
5. Notwendigkeit spezieller Sehhilfen
Wenn die G 37 Untersuchung ergibt, dass ein Mitarbeiter für seine Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz eine spezielle Sehhilfe benötigt, muss der Arbeitgeber die Kosten dafür übernehmen. Dies gilt jedoch nur für Sehhilfen, die speziell für die Bildschirmarbeit benötigt werden – nicht für allgemeine Sehhilfen, die auch im Alltag verwendet werden.
Der Betriebsarzt muss die Notwendigkeit der Sehhilfe für die Bildschirmarbeit ausdrücklich bestätigen. In diesem Fall haben die Beschäftigten Anspruch auf eine angemessene Kostenübernahme.
6. Dokumentation und Datenschutz
Die Ergebnisse der G 37 Untersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Betriebsarzt darf dem Arbeitgeber lediglich mitteilen:
Ob eine Untersuchung stattgefunden hat
Wann die nächste Untersuchung ansteht
Ob besondere Maßnahmen am Arbeitsplatz erforderlich sind
Detaillierte medizinische Befunde dürfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden. Die Dokumentation muss für mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
7. Typische Symptome und Beschwerden bei Bildschirmarbeit
Durch längere Bildschirmarbeit können verschiedene Beschwerden auftreten, die bei der G 37 Untersuchung besonders beachtet werden:
Augenbrennen, gerötete oder trockene Augen
Verschwommenes Sehen oder Doppelbilder
Kopfschmerzen
Nacken- und Schulterschmerzen durch ungünstige Körperhaltung
Konzentrationsprobleme
Diese Symptome können auf Überlastungen durch die Arbeit am Monitor hinweisen und sollten ernst genommen werden.
8. Ergonomische Aspekte als Teil der Vorsorge
Die G 37 Untersuchung umfasst auch Beratung zur ergonomischen Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes. Wichtige Aspekte sind:
Optimaler Bildschirmabstand (50-80 cm)
Korrekte Höhe und Neigung des Monitors
Angemessene Beleuchtung ohne Blendung oder Reflexionen
Ergonomische Sitzmöbel
Ausreichend Bewegungsfläche
Diese Faktoren tragen maßgeblich dazu bei, Belastungen zu reduzieren und damit die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
9. Unterschied zwischen Pflicht- und Angebotsvorsorge
Welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen sind für die Augen verpflichtend? Hier ist eine wichtige Unterscheidung zu treffen:
Die G 37 Untersuchung ist eine Angebotsvorsorge – der Arbeitgeber muss sie anbieten, aber der Arbeitnehmer kann sie ablehnen. Im Gegensatz dazu stehen Pflichtvorsorgen, die für bestimmte besonders gefährdende Tätigkeiten vorgeschrieben sind und an denen Mitarbeiter teilnehmen müssen.
Für die reine Bildschirmarbeit gibt es keine Pflichtvorsorge, sondern nur die G 37 als Angebotsvorsorge. Dies ändert jedoch nichts an der Verpflichtung des Arbeitgebers, diese Untersuchung aktiv anzubieten.
10. Häufigkeit des Angebots und Dokumentation
Wie oft muss der Arbeitgeber G 37 anbieten? Die ArbMedVV schreibt vor, dass die G 37 Untersuchung in regelmäßigen Abständen angeboten werden muss:
Bei Neueinstellungen oder Wechsel an einen Bildschirmarbeitsplatz
Im Regelfall alle 3 Jahre (unter 40 Jahren) bzw. alle 2 Jahre (über 40 Jahren)
Bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen, die das Sehen beeinflussen können
Auf Wunsch des Mitarbeiters bei arbeitsbedingten Beschwerden
Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass er seinen Beschäftigten die Untersuchung angeboten hat. Eine schriftliche Dokumentation des Angebots und der (abgelehnten) Teilnahme ist daher empfehlenswert.
Die Bedeutung der G 37 Untersuchung im modernen Büro
Im heutigen Büroalltag ist die Bildschirmarbeit allgegenwärtig. Nahezu alle administrativen Tätigkeiten erfordern die regelmäßige Arbeit am Computer. Die G 37 Untersuchung gewinnt dadurch zunehmend an Bedeutung als zentrales Element der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Für Arbeitgeber bietet die konsequente Durchführung der G 37 Untersuchung mehrere Vorteile:
Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Vermeidung rechtlicher Risiken
Frühzeitiges Erkennen von gesundheitlichen Problemen bei Mitarbeitern
Reduktion von Ausfallzeiten durch präventive Maßnahmen
Demonstration von Fürsorge und Verantwortungsbewusstsein
Erhöhung der Arbeitszufriedenheit durch angepasste Arbeitsplätze
Aktuelle Entwicklungen bei der G 37 Untersuchung
Die G 37 Untersuchung hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, um mit den veränderten Anforderungen der Arbeitswelt Schritt zu halten. Während der Fokus früher hauptsächlich auf dem reinen Sehtest lag, werden heute auch Aspekte wie:
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Psychische Belastungen durch Bildschirmarbeit
Auswirkungen blauer Bildschirmstrahlung
Die Dauer der täglichen Bildschirmarbeit
Die Nutzung mobiler Geräte (Laptops, Tablets, Smartphones)
in die Untersuchung und Beratung einbezogen.
Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern trotz regelmäßiger Tätigkeiten an Bildschirmgeräten keine G 37 Untersuchung anbieten, riskieren:
Bußgelder nach der ArbMedVV
Erhöhte Haftungsrisiken bei arbeitsbedingten Gesundheitsschäden
Mögliche Regressforderungen von Kranken- und Unfallversicherungen
Zusätzliche Auflagen bei Arbeitsschutzkontrollen
Es ist daher sowohl aus rechtlichen als auch aus fürsorglichen Gesichtspunkten ratsam, die G 37 Untersuchung fest im betrieblichen Gesundheitsmanagement zu verankern.
Fazit: G 37 Untersuchung als Bestandteil nachhaltiger Personalführung
Die G 37 Untersuchung ist weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Als zentrales Element der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Bildschirmarbeit trägt sie maßgeblich zur langfristigen Gesunderhaltung der Beschäftigten bei.
Arbeitgeber sollten die G 37 Untersuchung als Chance betrachten, ihre Fürsorgepflicht aktiv wahrzunehmen und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter zu fördern. Durch die regelmäßige Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen, die Umsetzung ergonomischer Standards am Bildschirmarbeitsplatz und die Bereitstellung notwendiger Sehhilfen investieren sie nachhaltig in ihr wichtigstes Kapital: ihre Mitarbeiter.
Die konsequente Integration der G 37 Untersuchung in die betrieblichen Abläufe signalisiert Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten und trägt zu einem positiven Arbeitsklima bei. Gleichzeitig reduziert sie Ausfallzeiten durch arbeitsbedingte Beschwerden und steigert damit die Produktivität im Unternehmen.