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G 37 Untersuchung: Alles was Arbeitgeber über Vorsorge bei Bildschirmarbeit wissen müssen

⚠️ **Wichtige Aktualisierung (Stand: Mai 2025)** Die „G-Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ wurden im August 2022 durch die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ ersetzt. Diese G-Untersuchung wurde in das System der ArbMedVV integriert: – **G37 – Bildschirmarbeitsplätze** → **Angebotsvorsorge nach ArbMedVV Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1** – Alte Kurzform: G37 – Neue Bezeichnung: Angebotsvorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ Wichtig: Dies ist keine separate DGUV Empfehlung mehr, sondern eine reguläre Angebotsvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Obwohl die alte Bezeichnung G37 im Sprachgebrauch noch verbreitet ist, verwenden wir in diesem aktualisierten Artikel beide Bezeichnungen, um Ihnen den Übergang zu erleichtern.

In der heutigen digitalen Arbeitswelt verbringen immer mehr Beschäftigte den Großteil ihres Arbeitstages vor Bildschirmgeräten. Die g 37 Untersuchung ist dabei ein zentrales Element der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen. Dieser Artikel gibt Arbeitgebern einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Aspekte der G 37 Untersuchung – von rechtlichen Grundlagen bis hin zur praktischen Umsetzung.

Was ist die G 37 Untersuchung?

Die G 37 Untersuchung (auch „G37“ oder „37 Untersuchung“ genannt) ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung speziell für Beschäftigte, die regelmäßig Tätigkeiten an Bildschirmgeräten ausführen. Sie gehört zu den wichtigsten Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsschutz und dient der Früherkennung möglicher gesundheitlicher Belastungen durch Bildschirmarbeit.

Die Grundlage für die G 37 Untersuchung bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), insbesondere § 5 ArbMedVV. Diese Regelung definiert die G 37 als Angebotsvorsorge, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen müssen.

Im Zentrum der Untersuchung steht die Überprüfung der Augen und des Sehvermögens, um mögliche Schäden durch intensive Bildschirmarbeit frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

10 wichtige Fakten zur G 37 Untersuchung für Arbeitgeber

1. Rechtliche Verpflichtung für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Mitarbeitern, die regelmäßig am Bildschirmarbeitsplatz tätig sind, die G 37 Untersuchung anzubieten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der ArbMedVV und dient dem Schutz der Gesundheit Ihrer Beschäftigten.

Die Teilnahme an der Untersuchung ist für Arbeitnehmer jedoch freiwillig – als Angebotsvorsorge kann der Mitarbeiter die Teilnahme ablehnen, ohne dass dies negative Konsequenzen haben darf.

2. Inhalt der G 37 Untersuchung

Was wird bei einer G 37 Untersuchung gemacht? Die Untersuchung umfasst in der Regel:

  • Einen ausführlichen Sehtest zur Überprüfung des Sehvermögens

  • Tests des Gesichtsfelds und der Farbwahrnehmung

  • Befragung zu eventuellen Beschwerden bei Bildschirmarbeit

  • Beratung zur ergonomischen Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes

  • Empfehlungen zur optimalen Körperhaltung beim Sitzen

  • Bei Bedarf die Verordnung spezieller Sehhilfen für Bildschirmarbeit

Der Betriebsarzt untersucht dabei sowohl die Sehfähigkeit im Nahbereich (typischer Bildschirmabstand) als auch im Fernbereich und prüft auf Anzeichen von Augenerkrankungen oder Sehschwäche.

3. Erstuntersuchung und Nachuntersuchungen

Die G 37 Untersuchung beginnt mit einer Erstuntersuchung, bevor ein Mitarbeiter seine Tätigkeit an Bildschirmgeräten aufnimmt oder kurz danach. Diese dient als Referenz für spätere Vergleiche.

Nachuntersuchungen finden in regelmäßigen Zeitabständen statt:

  • Für Beschäftigte unter 40 Jahren: In der Regel alle 3 Jahre

  • Für Beschäftigte über 40 Jahren: In der Regel alle 2 Jahre

  • Bei bereits bestehenden Sehproblemen: Nach individueller Empfehlung des Betriebsarztes

4. Kosten der G 37 Untersuchung

Wie teuer ist eine G 37 Untersuchung? Die Kosten variieren je nach Umfang und dem durchführenden Arzt oder der arbeitsmedizinischen Einrichtung:

  • Einfache G 37 Untersuchungen: zwischen 30 und 60 Euro pro Person

  • Umfassendere Untersuchungen mit zusätzlichen Tests: bis zu 100 Euro

  • Bei bestehenden Rahmenverträgen mit betriebsärztlichen Diensten können die Kosten geringer ausfallen

Wichtig: Die Kosten der Untersuchung trägt immer der Arbeitgeber. Dies gilt auch für eventuell notwendige Sehhilfen, die speziell für die Arbeit am Bildschirmgerät benötigt werden.

5. Notwendigkeit spezieller Sehhilfen

Wenn die G 37 Untersuchung ergibt, dass ein Mitarbeiter für seine Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz eine spezielle Sehhilfe benötigt, muss der Arbeitgeber die Kosten dafür übernehmen. Dies gilt jedoch nur für Sehhilfen, die speziell für die Bildschirmarbeit benötigt werden – nicht für allgemeine Sehhilfen, die auch im Alltag verwendet werden.

Der Betriebsarzt muss die Notwendigkeit der Sehhilfe für die Bildschirmarbeit ausdrücklich bestätigen. In diesem Fall haben die Beschäftigten Anspruch auf eine angemessene Kostenübernahme.

6. Dokumentation und Datenschutz

Die Ergebnisse der G 37 Untersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Betriebsarzt darf dem Arbeitgeber lediglich mitteilen:

  • Ob eine Untersuchung stattgefunden hat

  • Wann die nächste Untersuchung ansteht

  • Ob besondere Maßnahmen am Arbeitsplatz erforderlich sind

Detaillierte medizinische Befunde dürfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden. Die Dokumentation muss für mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.

7. Typische Symptome und Beschwerden bei Bildschirmarbeit

Durch längere Bildschirmarbeit können verschiedene Beschwerden auftreten, die bei der G 37 Untersuchung besonders beachtet werden:

  • Augenbrennen, gerötete oder trockene Augen

  • Verschwommenes Sehen oder Doppelbilder

  • Kopfschmerzen

  • Nacken- und Schulterschmerzen durch ungünstige Körperhaltung

  • Konzentrationsprobleme

Diese Symptome können auf Überlastungen durch die Arbeit am Monitor hinweisen und sollten ernst genommen werden.

8. Ergonomische Aspekte als Teil der Vorsorge

Die G 37 Untersuchung umfasst auch Beratung zur ergonomischen Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes. Wichtige Aspekte sind:

  • Optimaler Bildschirmabstand (50-80 cm)

  • Korrekte Höhe und Neigung des Monitors

  • Angemessene Beleuchtung ohne Blendung oder Reflexionen

  • Ergonomische Sitzmöbel

  • Ausreichend Bewegungsfläche

Diese Faktoren tragen maßgeblich dazu bei, Belastungen zu reduzieren und damit die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

9. Unterschied zwischen Pflicht- und Angebotsvorsorge

Welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen sind für die Augen verpflichtend? Hier ist eine wichtige Unterscheidung zu treffen:

Die G 37 Untersuchung ist eine Angebotsvorsorge – der Arbeitgeber muss sie anbieten, aber der Arbeitnehmer kann sie ablehnen. Im Gegensatz dazu stehen Pflichtvorsorgen, die für bestimmte besonders gefährdende Tätigkeiten vorgeschrieben sind und an denen Mitarbeiter teilnehmen müssen.

Für die reine Bildschirmarbeit gibt es keine Pflichtvorsorge, sondern nur die G 37 als Angebotsvorsorge. Dies ändert jedoch nichts an der Verpflichtung des Arbeitgebers, diese Untersuchung aktiv anzubieten.

10. Häufigkeit des Angebots und Dokumentation

Wie oft muss der Arbeitgeber G 37 anbieten? Die ArbMedVV schreibt vor, dass die G 37 Untersuchung in regelmäßigen Abständen angeboten werden muss:

  • Bei Neueinstellungen oder Wechsel an einen Bildschirmarbeitsplatz

  • Im Regelfall alle 3 Jahre (unter 40 Jahren) bzw. alle 2 Jahre (über 40 Jahren)

  • Bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen, die das Sehen beeinflussen können

  • Auf Wunsch des Mitarbeiters bei arbeitsbedingten Beschwerden

Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass er seinen Beschäftigten die Untersuchung angeboten hat. Eine schriftliche Dokumentation des Angebots und der (abgelehnten) Teilnahme ist daher empfehlenswert.

Die Bedeutung der G 37 Untersuchung im modernen Büro

Im heutigen Büroalltag ist die Bildschirmarbeit allgegenwärtig. Nahezu alle administrativen Tätigkeiten erfordern die regelmäßige Arbeit am Computer. Die G 37 Untersuchung gewinnt dadurch zunehmend an Bedeutung als zentrales Element der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Für Arbeitgeber bietet die konsequente Durchführung der G 37 Untersuchung mehrere Vorteile:

  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Vermeidung rechtlicher Risiken

  • Frühzeitiges Erkennen von gesundheitlichen Problemen bei Mitarbeitern

  • Reduktion von Ausfallzeiten durch präventive Maßnahmen

  • Demonstration von Fürsorge und Verantwortungsbewusstsein

  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit durch angepasste Arbeitsplätze

Aktuelle Entwicklungen bei der G 37 Untersuchung

Die G 37 Untersuchung hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, um mit den veränderten Anforderungen der Arbeitswelt Schritt zu halten. Während der Fokus früher hauptsächlich auf dem reinen Sehtest lag, werden heute auch Aspekte wie:

  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung

  • Psychische Belastungen durch Bildschirmarbeit

  • Auswirkungen blauer Bildschirmstrahlung

  • Die Dauer der täglichen Bildschirmarbeit

  • Die Nutzung mobiler Geräte (Laptops, Tablets, Smartphones)

in die Untersuchung und Beratung einbezogen.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern trotz regelmäßiger Tätigkeiten an Bildschirmgeräten keine G 37 Untersuchung anbieten, riskieren:

  • Bußgelder nach der ArbMedVV

  • Erhöhte Haftungsrisiken bei arbeitsbedingten Gesundheitsschäden

  • Mögliche Regressforderungen von Kranken- und Unfallversicherungen

  • Zusätzliche Auflagen bei Arbeitsschutzkontrollen

Es ist daher sowohl aus rechtlichen als auch aus fürsorglichen Gesichtspunkten ratsam, die G 37 Untersuchung fest im betrieblichen Gesundheitsmanagement zu verankern.

Fazit: G 37 Untersuchung als Bestandteil nachhaltiger Personalführung

Die G 37 Untersuchung ist weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Als zentrales Element der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Bildschirmarbeit trägt sie maßgeblich zur langfristigen Gesunderhaltung der Beschäftigten bei.

Arbeitgeber sollten die G 37 Untersuchung als Chance betrachten, ihre Fürsorgepflicht aktiv wahrzunehmen und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter zu fördern. Durch die regelmäßige Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen, die Umsetzung ergonomischer Standards am Bildschirmarbeitsplatz und die Bereitstellung notwendiger Sehhilfen investieren sie nachhaltig in ihr wichtigstes Kapital: ihre Mitarbeiter.

Die konsequente Integration der G 37 Untersuchung in die betrieblichen Abläufe signalisiert Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten und trägt zu einem positiven Arbeitsklima bei. Gleichzeitig reduziert sie Ausfallzeiten durch arbeitsbedingte Beschwerden und steigert damit die Produktivität im Unternehmen.

Rechtlicher Hinweis – Die hier bereitgestellten Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung – Keine individuelle arbeitsmedizinische oder rechtliche Beratung – Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen Betriebsarzt oder Fachanwalt – Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Aktualität und Vollständigkeit – Rechtliche Regelungen können sich jederzeit ändern – Stand der Informationen: Mai 2025 *Haftungsausschluss: Die Anwendung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.*
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