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G39 Untersuchung: Alles was Arbeitgeber wissen müssen

⚠️ **Wichtige Aktualisierung (Stand: Mai 2025)** Die „G-Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ wurden im August 2022 durch die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ ersetzt. Diese G-Untersuchung heißt jetzt offiziell: – **G39 – Schweißrauche** → **DGUV Empfehlung Schweißrauche** – Alte Kurzform: G39 – Neue Bezeichnung: Vorsorge bei Tätigkeiten mit Schweißrauchen Wichtig: Die Vorsorge erfolgt nach ArbMedVV Anhang Teil 1, je nach Exposition als Pflicht- oder Angebotsvorsorge. Obwohl die alte Bezeichnung G39 im Sprachgebrauch noch verbreitet ist, verwenden wir in diesem aktualisierten Artikel beide Bezeichnungen, um Ihnen den Übergang zu erleichtern.

Die g39 Untersuchung gehört zu den wichtigsten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für Beschäftigte, die regelmäßig mit Schweißrauchen in Kontakt kommen. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, diese Untersuchungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen und zu dokumentieren. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Aspekte der g39 Untersuchung und bietet praktische Informationen für die korrekte Umsetzung.

Was ist die G39 Untersuchung?

Die g39 Untersuchung, auch als G 39 bezeichnet, ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Mitarbeiter, die bei ihrer Tätigkeit Schweißrauchen ausgesetzt sind. Die g39 RAS (Richtlinien für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen) definiert genaue Vorgaben für die Durchführung dieser Untersuchung.

Diese Vorsorge dient dazu, gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Exposition gegenüber Schweißrauchenfrühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Die g39 RAS berücksichtigt die besonderen Gefahren, die von Schweißrauchen ausgehen, wie beispielsweise die Aufnahme von Metallen und Chrom VI Verbindungen.

Die 7 wichtigsten Aspekte der G39 Untersuchung für Arbeitgeber

1. Gesetzliche Grundlagen der G39

Die g39 Untersuchung basiert auf der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Diese regelt die Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen bei Tätigkeiten mit Gesundheitsgefahren. Die GBR G39 und die GBR 10186606000 Richtlinien geben detaillierte Vorgaben zur Durchführung.

Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Mitarbeiter, die Schweißarbeiten durchführen, regelmäßig untersucht werden. Die NABV (Nationale Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnung) ergänzt diese Vorgaben.

2. Wer benötigt eine G39 Untersuchung?

Eine g39 Untersuchung ist erforderlich für:

  • Mitarbeiter, die regelmäßig Schweißarbeiten durchführen

  • Personen mit Exposition gegenüber Schweißrauchen

  • Beschäftigte, die beim Trennen von Metallen gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind

  • Arbeiter, die UV Strahlung und Schweißrauchexposition ausgesetzt sind

Die G 39 ist besonders wichtig, wenn Materialien mit Nickel oder anderen gefährlichen Metallen bearbeitet werden.

3. Ablauf der G39 Untersuchung

Der GBR 3 Standard legt fest, dass die Untersuchung folgende Komponenten umfassen sollte:

  • Ausführliche Anamnese mit Fokus auf berufliche Exposition

  • Körperliche Untersuchung mit besonderem Augenmerk auf Atemwege

  • Lungenfunktionsprüfung

  • Bei Bedarf radiologische Untersuchung

  • Beurteilung der Arbeitsfähigkeit

Die g39 RAS gibt klare Vorgaben, dass die Untersuchung durch einen qualifizierten Arbeitsmediziner erfolgen muss.

4. Häufigkeit der G39 Untersuchung

Wie oft muss die G 39 durchgeführt werden? Die Richtlinien sehen folgende Intervalle vor:

  • Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit

  • Nachuntersuchungen alle 24-36 Monate

  • Bei gesundheitlichen Bedenken können kürzere Abstände erforderlich sein

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss die Häufigkeit der Untersuchung an die individuellen Expositionsbedingungen angepasst werden.

5. Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge

Die ArbMedVV unterscheidet drei Arten von Vorsorgemaßnahmen:

  • Pflichtvorsorge: Bei hoher Exposition muss der Arbeitgeber diese anordnen

  • Angebotsuntersuchung: Bei niedriger Exposition muss der Arbeitgeber diese anbieten

  • Wunschvorsorge: Auf Wunsch des Arbeitnehmers

Bei bestimmten Schweißarbeiten ist eine Pflichtvorsorge unumgänglich, während in anderen Fällen eine Angebotsuntersuchung ausreichen kann.

6. Ist eine Angebotsvorsorge beim Schweißen ausreichend?

Ob eine Angebotsuntersuchung beim Schweißen ausreichend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Intensität und Dauer der Exposition

  • Art der bearbeiteten Metalle

  • Verwendete Schweißverfahren

  • Vorhandensein und Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen

Bei erhöhter Exposition gegenüber Schweißrauchen, insbesondere beim Trennen von Materialien mit gefährlichen Legierungen wie solchen mit hohem Nickel-Gehalt, ist eine Pflichtvorsorge erforderlich.

7. Dokumentation und Rechtsfolgen

Die Ergebnisse der g39 Untersuchung müssen sorgfältig dokumentiert werden:

  • Vollständige Untersuchungsergebnisse

  • Beurteilung der Arbeitsfähigkeit

  • Empfehlungen für Schutzmaßnahmen

  • Termin für die nächste Untersuchung

Bei fehlender oder unzureichender Durchführung der g39 RAS drohen dem Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen, einschließlich Bußgelder und im Schadensfall Haftungsrisiken.

Die technischen Spezifikationen im Zusammenhang mit G39

Im Zusammenhang mit der g39 Untersuchung ist es wichtig, auch die technischen Aspekte der Arbeitsgeräte zu berücksichtigen. Moderne Schweißgeräte verfügen über verschiedene Sicherheitsfunktionen, die die Exposition gegenüber Schweißrauchen reduzieren können.

Ein gutes Replica Model der neuesten Schweißgeräte sollte über folgende Eigenschaften verfügen:

  • Integriertes Absaugsystem für Schweißräuche

  • Stock Color markierte Warnhinweise

  • Ergonomischer Transport Grip

  • Reloading Handle mit Sicherheitsfunktion

  • Einstellbare Magazine Capacity für Schweißdraht

  • Fire Mode Selector für verschiedene Schweißarten

  • Carry Handle für sicheren Transport

  • Sling Swivel zur gesicherten Aufbewahrung

  • Muzzle Device mit Schutzfunktion

  • Bolt Catch als Sicherheitsmechanismus

  • Hop Up Mechanism für präzise Einstellung

  • Gas Blowback System mit reduzierter Emission

Diese technischen Spezifikationen können helfen, die Exposition gegenüber Schweißrauchen zu reduzieren und damit den Bedarf an intensiven Vorsorgeuntersuchungen zu verringern.

Was wird bei G-Untersuchungen gemacht?

Bei der G 39 und anderen G-Untersuchungen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

  1. Anamnese: Erfassung von Vorerkrankungen und arbeitsplatzbezogenen Beschwerden

  2. Körperliche Untersuchung: Schwerpunkt Atemwege und Haut

  3. Laboruntersuchungen: Bei Verdacht auf Exposition gegenüber bestimmten Metallen

  4. Lungenfunktionsprüfung: Zur Erkennung von Einschränkungen der Atemfunktion

  5. Beratung: Zu persönlichen Schutzmaßnahmen und gesundheitsförderlichem Verhalten

Die The G39 RAS gibt vor, dass diese Untersuchung ausschließlich durch Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden darf.

Bei erhöhter Exposition können zusätzliche Untersuchungen wie spezielle Biomonitoring-Verfahren notwendig werden, besonders bei Arbeiten mit Chrom VI Verbindungen oder anderen besonders gefährlichen Substanzen.

Moderne Ansätze zur Reduktion von Schweißrauchen

Um die Gesundheitsrisiken durch Schweißrauche zu minimieren, werden zunehmend moderne Technologien eingesetzt:

  • Punktabsaugungen direkt am Entstehungsort

  • Raumlüftungssysteme mit Green Gas Technologie

  • Laser Designators zur Optimierung des Schweißprozesses

  • Light Amplification Modules für bessere Sicht und präziseres Arbeiten

  • We R zertifizierte Schutzausrüstung mit höchsten Standards

Diese Maßnahmen können die Exposition gegenüber Schweißrauchen erheblich reduzieren und somit auch die Notwendigkeit intensiver Vorsorgeuntersuchungen verringern.

Fazit: Die Bedeutung der G39 Untersuchung

Die g39 Untersuchung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes für Beschäftigte, die Schweißarbeitendurchführen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, diese Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Vorgaben der g39 RASdurchzuführen und zu dokumentieren.

Eine regelmäßige und gründliche Untersuchung ermöglicht die frühzeitige Erkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und trägt damit wesentlich zum Schutz Ihrer Mitarbeiter bei. Gleichzeitig erfüllen Sie damit Ihre gesetzlichen Verpflichtungen und minimieren Haftungsrisiken.

Durch den Einsatz moderner Schutzmaßnahmen und Technologien können Sie die Exposition gegenüber Schweißrauchen reduzieren und damit auch das Gesundheitsrisiko für Ihre Mitarbeiter senken.

Rechtlicher Hinweis
– Die hier bereitgestellten Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung – Keine individuelle arbeitsmedizinische oder rechtliche Beratung – Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen Betriebsarzt oder Fachanwalt – Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Aktualität und Vollständigkeit – Rechtliche Regelungen können sich jederzeit ändern – Stand der Informationen: Mai 2025 *Haftungsausschluss: Die Anwendung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.*
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