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G30 Untersuchung für Hitzearbeiten: Umfassender Leitfaden für Arbeitgeber

⚠️ **Wichtige Aktualisierung (Stand: Mai 2025)** Die „G-Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ wurden im August 2022 durch die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ ersetzt. Diese G-Untersuchung heißt jetzt offiziell: – **G30 – Hitzearbeiten** → **DGUV Empfehlung Hitzearbeiten** – Alte Kurzform: G30 – Neue Bezeichnung: Vorsorge bei Tätigkeiten unter extremer Hitzebelastung Wichtig: Die Vorsorge erfolgt nach ArbMedVV Anhang Teil 3, je nach Exposition als Pflicht- oder Angebotsvorsorge. Obwohl die alte Bezeichnung G30 im Sprachgebrauch noch verbreitet ist, verwenden wir in diesem aktualisierten Artikel beide Bezeichnungen, um Ihnen den Übergang zu erleichtern.

Die G30 Untersuchung gehört zu den wichtigsten arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen für Beschäftigte, die regelmäßig Hitzearbeiten ausführen. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, Ihre Mitarbeiter vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz zu schützen. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Aspekte der G30 und hilft Ihnen, Ihre Pflichten gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zu erfüllen.

Was ist die G30?

Die G30 Untersuchung ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Beschäftigte, die Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung ausführen müssen. Sie gehört zu den G-Untersuchungen (Gesundheitsuntersuchungen), die der Arbeitsmedizin als standardisierte Verfahren dienen.

Bei der G30 steht der Schutz vor gesundheitlichen Risiken durch Hitzearbeit im Vordergrund. Die Untersuchung bewertet, ob Beschäftigte für Tätigkeiten an Hitzearbeitsplätzen geeignet sind und hilft dabei, mögliche gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

10 Wichtige Fakten zur G30 Untersuchung für Hitzearbeiten

1. Gesetzliche Grundlage der G30

Die G30 Untersuchung basiert auf der ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung). Diese Verordnung regelt die Pflichten des Arbeitgebers bezüglich arbeitsmedizinischer Vorsorge. Die G 30 Hitzearbeiten ist eine der vorgeschriebenen Untersuchungen für spezifische Belastungen am Arbeitsplatz.

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss festgestellt werden, ob Mitarbeiter Tätigkeiten mit erhöhter Hitzebelastung ausführen und somit eine G30 Untersuchung benötigen.

2. Für welche Tätigkeiten ist die G30 vorgeschrieben?

Die G30 ist relevant für Tätigkeiten an Hitzearbeitsplätzen mit:

  • Hoher Lufttemperatur (über 30°C)

  • Intensiver Strahlungswärme

  • Kombination aus hoher Wärmestrahlung, Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit

  • Arbeit in heißer Umgebung mit erschwerter Wärmeabgabe

  • Tätigkeiten in Gießereien, Stahlwerken, Glasherstellung

  • Arbeit an Öfen, Kesseln oder in Schmieden

  • Arbeiten mit starker Strahlungswärme

Die G30 Untersuchung ist besonders wichtig für Personen, die regelmäßig diesen Belastungen ausgesetzt sind.

3. Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge

Bei der G30 für Hitzearbeiten unterscheidet die ArbMedVV zwischen:

  • Pflichtvorsorge: Muss vor Aufnahme der Tätigkeiten und regelmäßig wiederholt werden. Der Arbeitgeber muss diese anordnen und darf ohne sie die Tätigkeiten nicht ausführen lassen.

  • Angebotsvorsorgen: Der Arbeitgeber muss diese anbieten, der Arbeitnehmer kann sie aber ablehnen.

  • Wunschvorsorgen: Müssen auf Wunsch des Beschäftigten angeboten werden.

Bei Hitzearbeiten mit extremer Belastung ist in der Regel eine Pflichtvorsorge erforderlich. Der Nachweis über durchgeführte Vorsorgen muss vom Arbeitgeber dokumentiert werden.

4. Inhalte der G30 Untersuchung

Die G30 Untersuchung umfasst folgende Bestandteile:

  • Ausführliches Gespräch (Anamnese) zu Vorerkrankungen und arbeitsplatzbezogenen Beschwerden

  • Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems

  • Überprüfung der Sinne und neurologische Untersuchung (Neuro-Status)

  • Untersuchung der Haut

  • Messung der Körpertemperatur

  • Bei Bedarf: Belastungs-EKG und weitere Untersuchungen wie Röntgen Lunge

  • Beurteilung der Eignung für Tätigkeiten mit Hitzebelastung

Der Betriebsarzt kann je nach individueller Situation weitere Untersuchungen anordnen.

5. Zeitintervalle und Wiederholung

Die G30 Untersuchung für Hitzearbeiten wird in folgenden Intervallen durchgeführt:

  • Erstuntersuchung: Vor Aufnahme der Tätigkeiten

  • Nachuntersuchungen: In der Regel alle 24-36 Monate

  • Bei gesundheitlichen Bedenken: Kürzere Intervalle nach Empfehlung des Betriebsarztes

Die Fristen können je nach individueller Belastung und Gesundheitszustand des Beschäftigten variieren.

6. Abgrenzung zu anderen G-Untersuchungen

Die G30 steht oft in Verbindung mit anderen G-Untersuchungen, da Hitzearbeitsplätze häufig mehrere Belastungsfaktoren aufweisen:

  • G 26: Atemschutzgeräte (oft gleichzeitig erforderlich)

  • G 26.2: Schwerer Atemschutz

  • G 41: Tätigkeiten mit Absturzgefahr

  • G 42: Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

Eine kombinierte Durchführung dieser Untersuchungen ist oft sinnvoll, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und eine umfassende Vorsorge zu gewährleisten.

7. Unterschied zwischen Vorsorgeuntersuchung und Eignungsuntersuchung

Eine wichtige Unterscheidung bei der G30 Untersuchung:

  • Vorsorgeuntersuchung: Dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten, keine direkte Weitergabe des Ergebnisses an den Arbeitgeber

  • Eignungsuntersuchung: Prüft die gesundheitliche Eignung für spezifische Tätigkeiten, Ergebnis wird dem Arbeitgeber mitgeteilt

Bei Hitzearbeiten wird oft eine kombinierte Vorsorgeuntersuchung und Eignungsuntersuchung durchgeführt. Der Arbeitgeber erhält jedoch nur Informationen zur Eignung, nicht zu medizinischen Details.

8. Rechtliche Konsequenzen bei Nichtdurchführung

Wenn die G30 Untersuchung für Hitzearbeiten nicht durchgeführt wird, drohen:

  • Bußgelder für den Arbeitgeber

  • Einschränkungen im Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen

  • Rechtliche Konsequenzen bei gesundheitlichen Schäden der Mitarbeiter

  • Untersagung der Tätigkeiten durch die Aufsichtsbehörde

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die notwendigen Vorsorgen zu veranlassen und zu dokumentieren.

9. Durchführung und Organisation der G30

Für eine effiziente Durchführung der G30 Untersuchung:

  • Beauftragen Sie einen qualifizierten Betriebsarzt oder arbeitsmedizinischen Dienst

  • Planen Sie die Untersuchungstermine langfristig

  • Führen Sie eine vollständige Gefährdungsbeurteilung für Hitzearbeitsplätze durch

  • Dokumentieren Sie alle Untersuchungen und bewahren Sie die Nachweise auf

  • Informieren Sie die Beschäftigten über Zweck und Ablauf der G30

  • Berücksichtigen Sie die Ergebnisse bei der Arbeitsplatzgestaltung

Eine gute Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge hilft, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

10. Maßnahmen zur Reduzierung der Hitzebelastung

Neben der G30 Untersuchung sollten folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Hitzebelastung am Arbeitsplatz ergriffen werden:

  • Technische Maßnahmen: Abschirmung von Strahlungswärme, Optimierung der Luftgeschwindigkeit

  • Organisatorische Maßnahmen: Angepasste Arbeitszeiten, regelmäßige Pausen

  • Persönliche Schutzausrüstung: Hitzeschutzkleidung, Kühlwesten

  • Ausreichende Flüssigkeitszufuhr für Mitarbeiter an Hitzearbeitsplätzen

  • Schulungen zum richtigen Verhalten bei Hitzearbeit

Diese Maßnahmen ergänzen die G30 Untersuchung und helfen, die Gesundheitsrisiken für Arbeitnehmer zu minimieren.

Was wird bei der G30 Untersuchung gemacht?

Die G30 Untersuchung für Hitzearbeiten folgt einem standardisierten Ablauf. Der Arzt untersucht besonders das Herz-Kreislauf-System, da dieses bei Hitzebelastung besonders beansprucht wird. Die Funktionalität der Sinne wird überprüft, weil bei Tätigkeiten unter Hitze die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung entscheidend sind.

Während der Untersuchung werden auch relevante Vorerkrankungen erfasst, die ein erhöhtes Risiko bei Hitzearbeitdarstellen könnten. Hierzu zählen Erkrankungen des Körpers, die die Wärmeregulation beeinträchtigen können. Der Arzt gibt nach der Untersuchung eine Beurteilung ab, ob aus medizinischer Sicht Bedenken gegen die Tätigkeiten mit Hitzebelastung bestehen.

Welche G-Untersuchungen sind Pflicht?

Ob die G30 Untersuchung für Hitzearbeiten als Pflichtvorsorge gilt, hängt von der Art und Intensität der Belastung ab. Bei Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung ist die G30 in der Regel eine Pflichtvorsorge. Der Arbeitgeber muss anhand der Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob die Kriterien für eine Pflichtvorsorge erfüllt sind.

Neben der G30 können auch andere G-Untersuchungen für bestimmte Tätigkeiten verpflichtend sein, wie z.B. Untersuchungen für Arbeiten mit Gefahrstoffen, Lärm oder unter Verwendung von Atemschutz. Die Verpflichtung zur Durchführung ergibt sich aus der ArbMedVV und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung.

Fazit: Die Bedeutung der G30 Untersuchung für ein sicheres Arbeitsumfeld

Die G30 Untersuchung ist ein zentrales Element zum Schutz von Mitarbeitern, die Hitzearbeiten ausführen. Als Arbeitgeber liegt es in Ihrer Verantwortung, die notwendigen Vorsorgen zu veranlassen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Die regelmäßige Durchführung der G30 für Hitzearbeiten hilft nicht nur, rechtliche Anforderungen zu erfüllen, sondern trägt auch maßgeblich zum Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten bei. Besonders bei Tätigkeiten mit hoher Strahlungswärme oder in heißer Umgebung ist die G30 Untersuchung unverzichtbar.

Achten Sie auf eine sorgfältige Dokumentation der durchgeführten Untersuchungen und berücksichtigen Sie die Ergebnisse bei der Gestaltung der Hitzearbeitsplätze. Die Kombination aus G30 Untersuchung und geeigneten Schutzmaßnahmen bietet die beste Grundlage für sichere Arbeiten unter Hitzeeinwirkung.

Rechtlicher Hinweis
– Die hier bereitgestellten Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung – Keine individuelle arbeitsmedizinische oder rechtliche Beratung – Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen Betriebsarzt oder Fachanwalt – Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Aktualität und Vollständigkeit – Rechtliche Regelungen können sich jederzeit ändern – Stand der Informationen: Mai 2025 *Haftungsausschluss: Die Anwendung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.*
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