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G 41 Untersuchung: Alles was Arbeitgeber über arbeitsmedizinische Vorsorge bei Arbeiten mit Absturzgefahr wissen müssen

Die G 41 Untersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Beschäftigte, die Tätigkeiten mit Absturzgefahr ausführen. Für Arbeitgeber ist das Verständnis dieser Vorsorgeuntersuchung von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zur G 41 Untersuchung, deren rechtliche Grundlagen sowie den genauen Untersuchungsumfang.

Was bedeutet G 41?

Der Grundsatz G 41 bezieht sich auf die arbeitsmedizinische Vorsorge für Arbeiten mit Absturzgefahr. Die G 41 Untersuchung ist Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) festgelegt werden. Diese Eignungsuntersuchung dient dazu, die gesundheitliche Eignung von Beschäftigten für Tätigkeiten zu überprüfen, bei denen eine erhöhte Absturzgefahr besteht.

G 41 Untersuchungen sind besonders relevant für Unternehmen, in denen Mitarbeiter regelmäßig in der Höhe arbeitenund dabei besonderen Risiken ausgesetzt sind. Die G 41 stellt sicher, dass Beschäftigte physisch und psychisch in der Lage sind, ihre Tätigkeiten sicher auszuführen.

Die 7 wichtigsten Fakten zur G 41 Untersuchung für Arbeitgeber

1. Rechtsgrundlage der G 41 Untersuchung

Die G 41 Untersuchung basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen. Hierzu zählen:

  • § 5 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

  • DGUV Regel 100-001 (ehemals BGV A1)

  • DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 41

Die Rechtsgrundlage verpflichtet Arbeitgeber, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob besondere Tätigkeiten mit Absturzgefahr vorliegen und entsprechende Untersuchungen zu veranlassen.

2. Wann ist die G 41 Untersuchung Pflicht?

Die G 41 Untersuchung ist Pflicht für Beschäftigte, die Arbeiten mit Absturzgefahr ausführen. Dies gilt insbesondere für:

  • Arbeiten auf Gerüsten in großer Höhe

  • Montagearbeiten auf Dächern

  • Tätigkeiten an Masten und Türmen

  • Arbeiten in der Baumpflege

  • Tätigkeiten bei der Gebäudereinigung in der Höhe

  • Industriekletterer

  • Beschäftigte auf Offshore-Anlagen

Die Entscheidung, ob eine G 41 Untersuchung erforderlich ist, trifft der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Sie wird zur Pflicht, wenn keine technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen die Absturzgefahr vollständig beseitigen können.

3. Was wird bei der G 41 Untersuchung untersucht?

Der Untersuchungsumfang der G 41 Untersuchung umfasst mehrere Komponenten, um die Eignung des Beschäftigten für Arbeiten mit Absturzgefahr festzustellen:

  • Ausführliche Anamnese mit besonderem Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Körperliche Untersuchung einschließlich Blutdruck-Messung

  • Laborwerte inklusive Blut– und Urin-Untersuchung

  • Belastungs-EKG (Ergometrie)

  • Überprüfung des Gleichgewichtssinns

  • Sehtest und ggf. Perimetrie (Gesichtsfeldmessung)

  • Beurteilung der psychischen Stabilität (Höhenangst)

Ein Arbeitsmediziner führt die G 41 Untersuchung durch und beurteilt die Eignung des Mitarbeiters für Arbeiten in der Höhe.

4. Wird bei der G 41 Untersuchung auf Drogen getestet?

Im Rahmen der G 41 Untersuchung ist ein Drogentest nicht standardmäßig vorgesehen. Allerdings kann die Untersuchung der Urin– und Blut-Werte Hinweise auf Substanzgebrauch geben. In begründeten Fällen kann der Arbeitsmediziner auf Wunsch des Arbeitgebers zusätzliche Tests anordnen, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass die Sicherheit durch Substanzkonsum gefährdet sein könnte.

Wichtig ist hier die Verhältnismäßigkeit zu wahren und die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter zu respektieren.

5. Unterschied zwischen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen

Bei der G 41 wird zwischen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen unterschieden:

  • Pflichtuntersuchungen: Müssen vom Arbeitgeber veranlasst werden und dürfen vom Arbeitnehmer nicht verweigert werden. Sie sind notwendig, wenn Tätigkeiten mit besonders hoher Absturzgefahr ausgeführt werden.

  • Angebotsuntersuchungen: Müssen vom Arbeitgeber angeboten werden, können aber vom Mitarbeiter abgelehnt werden. Sie kommen bei weniger gefährlichen Tätigkeiten zum Einsatz.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 41 sollte nicht mit der Eignungsuntersuchung verwechselt werden, obwohl in der Praxis oft beide zusammen durchgeführt werden.

6. Zeitlicher Ablauf und Wiederholungsuntersuchungen

Die G 41 Untersuchung folgt einem festgelegten zeitlichen Ablauf:

  • Erstuntersuchung: Vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Absturzgefahr

  • Nachuntersuchungen: In regelmäßigen Abständen, in der Regel alle 36 Monate

  • Bei Beschäftigten ab 50 Jahren: Alle 24 Monate

  • Nach längerer Krankheit: Vor Wiederaufnahme der Tätigkeiten

Arbeitgeber sollten ein Frühwarnsystem einrichten, um keine Termine für die G 41 Untersuchung zu verpassen, da dies rechtliche Konsequenzen haben kann.

7. Konsequenzen bei Nichteignung

Wenn ein Mitarbeiter bei der G 41 Untersuchung als nicht geeignet für Arbeiten mit Absturzgefahr eingestuft wird, ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Der Arbeitgeber darf den Mitarbeiter nicht mit den entsprechenden Tätigkeiten beauftragen

  • Alternative Arbeitsplatz-Möglichkeiten müssen geprüft werden

  • Befristete Nichteignung kann durch gesundheitliche Maßnahmen und erneute Untersuchung überwunden werden

  • Bei dauerhafter Nichteignung muss eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz erfolgen

Unternehmen müssen diese Entscheidungen respektieren, da bei Verstößen erhebliche Haftungsrisiken bestehen.

Die G 41 Untersuchung als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Die G 41 Untersuchung sollte nicht als isolierte Maßnahme betrachtet werden, sondern als wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie trägt zur frühen Erkennung von Gesundheitsstörungen bei und hilft, Arbeiten mit Absturzgefahr sicherer zu gestalten.

Regelmäßige Untersuchungen nach G 41 können auch dazu beitragen, chronische Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Das Ziel ist nicht nur die Feststellung der Eignung, sondern auch der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Praktische Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzgefahren

Neben der G 41 Untersuchung sollten Unternehmen weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Absturzgefahrenimplementieren:

  • Ausreichende Schulung der Mitarbeiter in Höhenrettung

  • Regelmäßige Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz

  • Technische Maßnahmen wie Geländer und Sicherungssysteme

  • Klare Kommunikationswege bei Arbeiten in der Höhe

  • Notfallpläne für mögliche Absturz-Szenarien

Diese Maßnahmen ergänzen die G 41 Untersuchung und tragen zur Vermeidung von Unfällen bei Arbeiten mit Absturzgefahr bei.

Fazit: Vorteile der G 41 Untersuchung für Arbeitgeber

Die konsequente Durchführung der G 41 Untersuchung bietet Arbeitgebern zahlreiche Vorteile:

  • Rechtssicherheit durch Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

  • Verringerung der Unfallrisiken bei Arbeiten in der Höhe

  • Schutz der Mitarbeiter vor übermäßigen gesundheitlichen Belastungen

  • Früherkennung von gesundheitlichen Problemen

  • Reduzierung von Ausfallzeiten und Kosten durch Arbeitsunfälle

  • Nachweis der Sorgfaltspflicht bei etwaigen Haftungsfragen

Die G 41 Untersuchung ist somit ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr und zum Schutz sowohl der Mitarbeiter als auch des Unternehmens.

Lassen Sie uns miteinander sprechen! Unsere Experten beraten Sie gerne zur optimalen Umsetzung der G 41 Untersuchung in Ihrem Unternehmen.

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