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G23 Untersuchung: Der umfassende Leitfaden für Arbeitgeber

⚠️ **Wichtige Aktualisierung (Stand: Mai 2025)** Die „G-Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ wurden im August 2022 durch die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ ersetzt. Diese G-Untersuchung heißt jetzt offiziell: – **G23 – Obstruktive Atemwegserkrankungen** → **DGUV Empfehlung Obstruktive Atemwegserkrankungen** – Alte Kurzform: G23 – Neue Bezeichnung: Vorsorge bei bestehenden obstruktiven Atemwegserkrankungen Wichtig: Diese Vorsorge richtet sich an Beschäftigte mit vorbestehenden Atemwegserkrankungen und erfolgt als Angebots- oder Wunschvorsorge. Obwohl die alte Bezeichnung G23 im Sprachgebrauch noch verbreitet ist, verwenden wir in diesem aktualisierten Artikel beide Bezeichnungen, um Ihnen den Übergang zu erleichtern.

In Betrieben, in denen Mitarbeiter mit potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffen in Kontakt kommen, spielt die G23 Untersuchung eine entscheidende Rolle für die Gesundheitsvorsorge. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, Ihre Mitarbeiter vor obstruktiven Atemwegserkrankungen zu schützen und rechtzeitig Maßnahmen zur Vorsorge zu ergreifen. Dieser Artikel erklärt, was die G 23 beinhaltet, wann sie notwendig ist und wie Sie als Arbeitgeber von dieser wichtigen Vorsorgeuntersuchung profitieren können.

Was ist die G23 Untersuchung? - Grundlagen verstehen

Die G23 Untersuchung gehört zu den arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach dem Grundsatz G23 der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Sie dient der Früherkennung und Verhütung von obstruktiven Atemwegserkrankungen, die durch den beruflichen Kontakt mit bestimmten Gefahrstoffen entstehen können.

Der G 23 Grundsatz ist speziell für Mitarbeiter konzipiert, die bei ihren Tätigkeiten mit atemwegsreizenden oder -sensibilisierenden Stoffen in Berührung kommen. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf die Lunge und Atemwege, um frühzeitig Anzeichen von Schädigungen zu erkennen.

Fünf wichtige Fakten zur G23 Untersuchung für Arbeitgeber

  1. Rechtsgrundlage und Verpflichtung Die G 23 basiert auf der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ist je nach Arbeitsplatzbelastung entweder eine Pflicht- oder Angebotsuntersuchung. Als Arbeitgeber müssen Sie wissen, welche Form für Ihre Mitarbeiter zutrifft, basierend auf den Stoffen, mit denen sie am Arbeitsplatz hantieren.

  2. Zeitlicher Rahmen und Häufigkeit Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeiten mit den entsprechenden Stoffen. Nachuntersuchungen werden in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle 12 bis 36 Monate, durchgeführt. Der genaue Termin hängt vom individuellen Risiko und den Ergebnissen vorheriger Untersuchungen ab.

  3. Zielgruppen und betroffene Berufsgruppen Die G23 Untersuchung ist besonders relevant für Berufsgruppenwie:

    • Lackierer und Beschäftigte im Anti-Korrosionsschutz-Abbeizen

    • Schweißer und Metallarbeiter

    • Beschäftigte in der chemischen Industrie

    • Reinigungskräfte mit Exposition gegenüber chemischen Reinigungsmitteln

    • Personen, die mit Atemschutzgeräten arbeiten müssen

  4. Umfang der Untersuchung Bei der G 23 werden folgende Aspekte untersucht:

    • Ausführliche Anamnese zu Atemwegserkrankungen und beruflicher Exposition

    • Körperliche Untersuchung mit Fokus auf die Atemwege

    • Lungenfunktionsprüfung zur Erkennung von Obstruktionen und Verengungen der Bronchien

    • Bei Bedarf erweiterte Diagnostik bei auffälligen Befunden

  5. Dokumentation und Datenschutz Nach der Untersuchung erhält der Arbeitgeber eine Bescheinigung über das Untersuchungsergebnis, jedoch ohne medizinische Details. Der volle Bericht bleibt unter ärztlicher Schweigepflicht, was den Datenschutz der untersuchten Person gewährleistet.

Was wird bei der G23 gemacht? - Ablauf im Detail

Die G23 Untersuchung läuft nach einem standardisierten Verfahren ab, um obstruktive Atemwegserkrankungenfrühzeitig zu erkennen. Der Arbeitgeber sollte seine Mitarbeiter über den Ablauf informieren, damit diese gut vorbereitet zum Termin erscheinen können.

1. Anamnese und Gespräch

Zu Beginn führt der Arbeitsmediziner ein ausführliches Gespräch mit der zu untersuchenden Person. Dabei werden folgende Aspekte besprochen:

  • Bisherige Erkrankungen der Atemwege und der Lunge

  • Allergien und Unverträglichkeiten

  • Rauchgewohnheiten

  • Art und Dauer der Tätigkeiten mit potenziell gefährlichen Stoffen

  • Verwendung von Schutzausrüstung am Arbeitsplatz

2. Körperliche Untersuchung

Im nächsten Schritt erfolgt eine gezielte körperliche Untersuchung mit besonderem Fokus auf:

  • Obere und untere Atemwege

  • Auskultation (Abhören) der Lunge

  • Prüfung auf Anzeichen von chronischen Atemwegserkrankungen

3. Lungenfunktionsprüfung

Ein zentraler Bestandteil der G 23 ist die Spirometrie zur Beurteilung der Lungenfunktion. Hierbei werden gemessen:

  • Lungenvolumen

  • Atemstromstärke

  • Anzeichen für Obstruktionen (Verengungen) der Atemwege

Diese Untersuchung kann frühe Anzeichen von obstruktiven Atemwegserkrankungen aufdecken, noch bevor subjektive Beschwerden auftreten.

4. Erweiterte Diagnostik (bei Bedarf)

Bei auffälligen Befunden oder bestehenden Erkrankungen können zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein:

  • Belastungstests

  • Allergietests bei Verdacht auf beruflich bedingte Allergien

  • Bildgebende Verfahren wie Röntgen

5. Abschlussgespräch und Beratung

Die Untersuchung schließt mit einem Beratungsgespräch ab, bei dem:

  • Die Ergebnisse besprochen werden

  • Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen gegeben werden

  • Hinweise zur Vermeidung von Verschlimmerungen existierender Probleme erfolgen

  • Der nächste Untersuchungstermin festgelegt wird

Was ist G23? - Hintergründe und Bedeutung

Der Grundsatz G 23 wurde entwickelt, um Mitarbeiter zu schützen, die bei ihrer Arbeit Gefahrstoffen ausgesetzt sind, welche die Atemwege reizen oder schädigen können. Die gesetzliche Basis hierfür bildet die DGUV sowie die ArbMedVV.

Wichtige Aspekte des G 23

  • Dient dem Schutz vor langfristigen Schäden durch die Wirkungen von Gefahrstoffen

  • Hilft bei der Früherkennung von beginnenden obstruktiven Atemwegserkrankungen

  • Unterstützt bei der Einleitung rechtzeitiger Gegenmaßnahmen

  • Bietet Rechtssicherheit für Arbeitgeber durch dokumentierte Vorsorge

Welche G-Untersuchung ist Pflicht? - Pflicht- vs. Angebotsuntersuchungen

Es ist wichtig, zwischen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen zu unterscheiden. Die G23 Untersuchung kann je nach Expositionshöhe und Art der Stoffe am Arbeitsplatz in eine dieser Kategorien fallen.

Pflichtuntersuchungen

Eine G 23 als Pflichtuntersuchung ist erforderlich, wenn:

  • Expositionsgrenzwerte am Arbeitsplatz überschritten werden

  • Bestimmte hochgefährliche Stoffe zum Einsatz kommen

  • Trotz technischer Schutzmaßnahmen ein erhöhtes Risiko besteht

In diesen Fällen darf der Arbeitgeber die Tätigkeiten nur ausführen lassen, wenn die Untersuchung stattgefunden hat und keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Angebotsuntersuchungen

Als Angebotsuntersuchung muss die G 23 angeboten werden, wenn:

  • Expositionsgrenzwerte eingehalten werden

  • Ein geringeres, aber dennoch vorhandenes Risiko für obstruktive Atemwegserkrankungen besteht

  • Präventive Maßnahmen im Vordergrund stehen

Der Arbeitnehmer kann eine angebotene Untersuchung ablehnen, sollte aber über die Risiken aufgeklärt werden.

Was wird bei einer G-25 Untersuchung gemacht? - Unterschiede zur G23

Neben der G 23 gibt es weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, darunter die G-25. Während sich die G23 Untersuchung auf obstruktive Atemwegserkrankungen durch chemische Stoffe konzentriert, hat die G-25 einen anderen Fokus.

Die G-25 Untersuchung

  • Zielt auf die Fahrtauglichkeit und Fahrsicherheit ab

  • Ist relevant für Mitarbeiter, die Fahrzeuge oder Maschinen führen

  • Umfasst Seh- und Hörtests sowie neurologische Untersuchungen

  • Hat keinen direkten Bezug zu Atemwegserkrankungen oder Gefahrstoffen

Überschneidungen und Kombinationen

In manchen Fällen können Mitarbeiter sowohl der G 23 als auch der G-25 oder anderen G-Untersuchungen bedürfen. Ein durchdachtes Vorsorgekonzept berücksichtigt alle relevanten Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Was ist G24 und G42 Untersuchung? - Verwandte Vorsorgeuntersuchungen

Im Kontext der Atemwegserkrankungen und des Umgangs mit Gefahrstoffen sind auch die G24 und G42 Untersuchungen relevant.

G24 Untersuchung

  • Fokussiert auf Hauterkrankungen durch chemische Stoffe

  • Kann relevante Ergänzung zur G 23 sein, da viele Stoffe sowohl Haut als auch Atemwege schädigen

  • Beinhaltet eingehende Hautuntersuchungen und Anamnese

G42 Untersuchung

  • Konzentriert sich auf Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

  • Kann in medizinischen Berufen oder Laboren relevant sein

  • Hat keinen direkten Bezug zu obstruktiven Atemwegserkrankungen

Wird bei der G 25-Untersuchung auf Drogen getestet? - Häufige Missverständnisse

Eine häufige Frage betrifft mögliche Drogentests im Rahmen von G-Untersuchungen. Bei der G-25 wie auch bei der G23 Untersuchung sind standardmäßig keine Drogentests vorgesehen.

Faktenlage zu Drogentests

  • G-Untersuchungen konzentrieren sich auf arbeitsmedizinisch relevante Parameter

  • Drogentests erfordern in der Regel eine separate Einwilligung

  • Für sicherheitsrelevante Tätigkeiten können jedoch zusätzliche Tests vereinbart werden

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und Mitarbeiter transparent über die Inhalte der Untersuchung informieren.

Praktische Tipps für Arbeitgeber zur G23 Untersuchung

Als Arbeitgeber können Sie durch eine gut organisierte Vorsorge nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllen, sondern auch die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig schützen.

1. Gefährdungsbeurteilung als Basis

Führen Sie eine gründliche Gefährdungsbeurteilung durch, um festzustellen:

  • Welche Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorkommen

  • Ob die G23 Untersuchung als Pflicht- oder Angebotsuntersuchung einzustufen ist

  • Welche weiteren G-Untersuchungen relevant sein könnten

2. Terminplanung und Organisation

  • Erstellen Sie einen übersichtlichen Plan für alle anstehenden Untersuchungstermine

  • Berücksichtigen Sie Produktionszyklen bei der Terminvergabe

  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Untersuchung ein, um Stress zu vermeiden

3. Information und Aufklärung

  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter umfassend über den Zweck der G 23

  • Klären Sie über die Wirkungen der Stoffe auf die Atemwege auf

  • Verdeutlichen Sie den präventiven Charakter der Vorsorge

4. Nachbereitung und Maßnahmen

  • Setzen Sie Empfehlungen des Arbeitsmediziners konsequent um

  • Verbessern Sie bei Bedarf technische Schutzmaßnahmen

  • Bieten Sie regelmäßige Beratung zu Atemschutz und gesundheitsfördernden Maßnahmen an

5. Dokumentation und Nachverfolgung

  • Führen Sie eine lückenlose Dokumentation aller Untersuchungen

  • Respektieren Sie dabei den Datenschutz der untersuchten Personen

  • Planen Sie rechtzeitig Nachuntersuchungen ein

Fazit: Die G23 Untersuchung als Teil eines umfassenden Arbeitsschutzes

Die G23 Untersuchung ist ein wesentlicher Baustein im betrieblichen Gesundheitsschutz für Unternehmen, deren Mitarbeiter mit atemwegsreizenden oder -sensibilisierenden Stoffen arbeiten. Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber sollten Sie diese Vorsorge nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als Chance zur Förderung der Gesundheit Ihrer Belegschaft betrachten.

Durch regelmäßige und fachgerecht durchgeführte G 23 Untersuchungen können obstruktive Atemwegserkrankungenfrühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dies schützt nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern reduziert auch Ausfallzeiten und damit verbundene Kosten.

Investieren Sie in eine professionelle arbeitsmedizinische Beratung und schaffen Sie so eine Win-win-Situation für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter!

Lassen Sie uns miteinander sprechen!

Rechtlicher Hinweis – Die hier bereitgestellten Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung – Keine individuelle arbeitsmedizinische oder rechtliche Beratung – Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen Betriebsarzt oder Fachanwalt – Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Aktualität und Vollständigkeit – Rechtliche Regelungen können sich jederzeit ändern – Stand der Informationen: Mai 2025 *Haftungsausschluss: Die Anwendung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.*
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